Symbolgrafik für Gefahrenabwehr (Notausgangsleuchte)
 
     
  Was Sie wissen sollten...  
  Alarm- und Gefahrenabwehrpläne werden durch inobatec auf der Grundlage des Bundesimmisionsschutzgesetzes (BImSchG) erstellt.
Betriebliche Alarm- und Gefahrenabwehrpläne sind Beschreibungen von Art und Ablauf der organisatorischen und technischen Maßnahmen nach dem Erkennen einer Gefahrsituation. Sie legen Verantwortlichkeiten von Personen bzw. Institutionen und/oder Einrichtungen fest, die sowohl mit Vorkehrungen zur Verhinderung als auch mit Maßnahmen zur Begrenzung von Störfällen gemäß §3 Abs. 1 Störfall-Verordnung betraut werden.

Weiterhin werden Handlungshinweise zur Schadenseindämmung nach Störfällen gemäß §3 Abs. 3 Störfall-Verordnung gegeben. Im Alarm- und Gefahrenabwehrplan erfolgt die Festlegung von Alarmierungshinweisen für spezielle Alarmarten und Alarmstufen sowie Auslöse- und Handlungsmuster für die mit dem Einsatz betrauten Gefahrenabwehrkräfte. Sie enthalten konkret auf die Anlage bezogene Handlungsanweisungen, welche zur Ver-hinderung des Eintrittes eines Störfalles oder zur Begrenzung von Störfallauswirkungen dienen.

 
  Unser Angebot  
 

Die komplette Umsetzung von der Beratung bis zur Ersteinweisung Ihrer Mitarbeiter in die erworbenen Brandschutz-, Feuerwehr- & Gefahrenabwehrpläne von der ersten Begehung bis zum detaillierten Feuerwehrplan.

Übernahme aller Behördengänge.

Bewährte Rahmensysteme für Flucht- und Rettungspläne.

Flucht- und Rettungspläne in nachleuchtender Ausführung, um auch bei plötzlicher Dunkelheit die Funktionalität der Pläne aufrechtzuerhalten.

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