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Jeder kann sagen, was sein
Auto auf 100 km an Sprit verbraucht. Aber wissen Sie auch
wie viel Energie Sie in Ihrem Gebäude auf den Quadratmeter
verbrauchen?
Diese und noch andere Fragen kann Ihnen ein geprüfter
Energieberater beantworten.
Warum also eine Energieberatung? Ihnen wird aufgezeigt wie
und wo Heizkosten eingespart werden können.
Dies kommt nicht nur der Umwelt zugute, sondern auch Ihrem
Geldbeutel. Das Ziel einer Vor-Ort-Beratung
ist die Untersuchung des Gebäudes, um anschließend
Vorschläge für sinnvolle Sanierungsmaßnahmen
ausarbeiten zu können. Diese können als Entscheidungshilfe
und zur Unterstützung des Eigentümers bei den Umbaumaßnahmen
genutzt werden.
Im November
2006 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur neuen
Energieeinsparverordnung vorgelegt. Bei in Kraft treten
dieser Verordnung wird es zur Pflicht, dass beim Verkauf
und bei der Ver-mietung bestehender Gebäude ab 2008
ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Dieser
soll 10 Jahre gültig sein.
Dabei wird es zwei Arten von Ausweisen geben: zum einen
den Bedarfsausweis und
zum anderen den Verbrauchsausweis.
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Der Bedarfsausweis wird Pflicht
für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1978
gebaut worden sind. Für größere Gebäude
besteht die Wahlfreiheit: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Der
Bedarfsausweis ist sicherlich aussagekräftiger, da ihm
genormte Bedingungen zugrunde gelegt werden und nicht abhängig
vom jeweiligen Nutzerverhalten ist.
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